Theilmann Fachanwälte - Kompetenz für Arzt und Klinik

Weiteres Medizin- und Gesundheitsrecht

Wir beraten und vertreten Akteure im Gesundheitswesen.
Von den gesetzlichen Vorgaben im Gesundheitsrecht sind Apotheker, Heil- und Hilfsmittelerbringer, Hebammen sowie eine Vielzahl von weiteren Berufsgruppen betroffen. Jeder einzelne Berufszweig zeichnet sich dabei durch eine Vielzahl spezieller Bestimmungen aus. Alle Angehörigen dieser Berufsgruppen erhalten bei uns eine kompetente, fachspezifische Beratung.

Für Kommunen und Gebietskörperschaften stehen wir in allen Rechtsfragen, die sich aus den jeweiligen gesetzlichen Sicherstellungsaufträgen ergeben beratend oder als Gutachter für Detailfragen zu Verfügung.

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