Theilmann Fachanwälte - Kompetenz für Arzt und Klinik

Vertragsarztrecht/Berufsrecht

Wir beraten und vertreten niedergelassene und angestellte Ärzte/Zahnärzte und Psychotherapeuten in allen Fragen ihrer beruflichen Tätigkeit. Neben dem Berufs-, Arbeits- und Zulassungsrecht gehören gesellschafts- und vertragsarztrechtliche Themen zu unseren Kompetenzen.

Wir unterstützen Sie bei Erwerb oder Veräußerung einer Praxis sowie der Vertragsgestaltung bei ärztlichen Kooperationen. Wir begleiten Sie bei der Optimierung bestehender Praxisorganisationen, ebenso wie im Rahmen von Auseinandersetzungen innerhalb von Gemeinschaftspraxen. Auch in Fragen der vertrags- und privatärztlichen Abrechnung und Forderungseinziehung sowie vertragsärztlichen Regeressverfahren finden Sie in uns einen kompetenten Ansprechpartner.

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl unserer vertragsarztrechtlichen/berufsrechtlichen Beratungsangebote:

  • Niederlassung, Zulassungsrecht, Sonderbedarfszulassung, Zweigpraxen
  • Kauf & Verkauf von Arztpraxen incl. Praxiswertermittlung
  • Gründung, Umstrukturierung und Auseinandersetzung von (überörtlichen) Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften und MVZ
  • ambulant/stationäre Kooperationen
  • Budget- und Honorarverteilung, Forderungseinzug
  • Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen, sonstige Regressverfahren
  • Approbations-, Berufs- und Weiterbildungsrecht
  • Disziplinar- und Strafverfahren
  • Arzthaftungsrecht
Uebersicht