Krankenhausrecht ambulant/stationär
Eine besondere Herausforderung liegt in der Gestaltung der Übergänge ambulant-stationär mit den verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der im Rahmen der GKV-Ambulanz zu leistenden und der stationär sicherzustellenden Versorgung des Patienten. Die vom Gesetzgeber intendierte aber nur halbherzig erlaubte sektorenübergreifende Versorgung erfordert ein besonderes Fingerspitzengefühl bei der Vertragsgestaltung.