Krankenhausrecht ambulant/stationär

Eine besondere Herausforderung liegt in der Gestaltung der Übergänge ambulant-stationär mit den verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der im Rahmen der GKV-Ambulanz zu leistenden und der stationär sicherzustellenden Versorgung des Patienten. Die vom Gesetzgeber intendierte aber nur halbherzig erlaubte sektorenübergreifende Versorgung erfordert ein besonderes Fingerspitzengefühl bei der Vertragsgestaltung.

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl unserer Beratungsangebote:

  • ambulant/stationäre Kooperationen
  • Gründung, Umstrukturierung, Optimierung und Betrieb von MVZ (insbesondere: Zulassungsrecht, Sonderbedarfszulassung, Zweigpraxen, Kauf von Arztpraxen incl. Praxiswertermittlung, Honorarverteilung und Abrechnung, Plausibilitätsprüfungen und sonstige Regressverfahren)
  • Ermächtigungen, ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)
  • Chefarztvertragsrecht, Beteiligungsvergütungen, Arbeitsrecht
  • In- und Outsourcing von Krankenhausabteilungen
  • Gestaltung der Notarztversorgung
  • Abrechnung von Krankenhausleistungen
  • Wahlleistungsvereinbarungen und wahlärztliche Abrechnung
  • Weiterbildungs-, Berufs- und Approbationsrecht,
  • Arzthaftungsrecht
  • Medizinstrafrecht
Uebersicht