Martin Theilmann wurde in Neuenkirchen/Oldenburg geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Köln und dem Referendariat beim OLG Oldenburg ist er seit 1984 als Rechtsanwalt in Osnabrück zugelassen. Seit 1998 ist er Fachanwalt für Steuerrecht und seit 2006 zugleich Fachanwalt für Medizinrecht. Rechtsanwalt Theilmann war langjähriger Prüfer beim niedersächsischen Landesjustizprüfungsamt für das zweite juristische Staatsexamen und ist seit Gründung des MBA Studiengang Management im Gesundheitswesen Lehrbeauftragter für das Haftungsrecht an der Hochschule Osnabrück.

Er vertritt und berät Krankenhäuser bei Umgestaltungsprozessen primär an der Sektorengrenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt stellt die Vertretung von Ärzten in Strafverfahren dar.

Schwerpunkte der Tätigkeit

  • Beratung und Vertretung von Ärzten in allen Fragen des Zulassungs- und Standesrechts
  • Erwerb von Arztpraxen durch Krankenhäuser
  • neue Versorgungsformen, integrierte Versorgung (IV), Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
  • Outsourcing oder Insourcing von Krankenhausabteilungen
  • Arztstrafrecht und Disziplinarrecht

Mitgliedschaften & Engagements

  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
  • Osnabrück Anwalts- und Notarverein
  • Deutsch/Kanadischer Anwaltsverein
  • GewiNet
  • Gesundheitsregion Osnabrück-Emsland
  • OHA
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