Theilmann Fachanwälte - Kompetenz für Arzt und Klinik

Strafrecht

Wir beraten und vertreten Leistungserbringer im Gesundheitswesen in strafrechtlichen Angelegenheiten, die aus der Berufstätigkeit resultieren.
Ein entsprechender strafrechtlicher Vorwurf kann sich gegen Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Heil- und Hilfsmittelerbringer richten. Zum einen handelt es sich um Verfahren, die als Nebenkriegsschauplätze einer haftungsrechtlichen Auseinandersetzung zu bezeichnen sind oder um Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Falschabrechnung. Aufgrund unserer besonderen Kenntnisse im Bereich des medizinrechtlichen Abrechnungswesens sind wir in der Lage die Hintergründe der Vorwürfe aufzuarbeiten. Unser Ziel ist dabei immer die Vermeidung einer Hauptverhandlung und die Einstellung des Verfahrens.

 

 

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