Theilmann Fachanwälte - Kompetenz für Arzt und Klinik

Arzthaftungsrecht

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung bei der Bearbeitung von Haftungsfragen und Fällen von mutmaßlichen Behandlungsfehlern. Wir beraten und vertreten Krankenhäuser, Ärzte und Zahnärzte in allen Haftungsangelegenheiten und unterstützen bei der Lösung von Konflikten.

Die Verfahren dauern oft mehrere Jahre und bedeuten für die beteiligten Berufsträger eine starke Belastung. Daher stellen wir eine kontinuierliche Begleitung und Beratung unserer Mandanten in Absprache mit den Haftpflichtversicherern sicher. In diesen Verfahren berücksichtigen wir eventuelle strafrechtliche, wie auch berufsrechtliche Aspekte.

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