Zu unseren Mandanten zählen Ärzte, Krankenhäuser, Träger medizinischer Einrichtungen, Kommunen und Versicherungsgesellschaften.
Das Spektrum unserer Tätigkeit reicht von der Einzelfallvertretung bis hin zur Begleitung von Veränderungs- und Umstrukturierungsprozessen im Gesundheitswesen.
In unserem Beratungsspektrum verfügen wir über hochspezialisierte juristische Kompetenz und langjährige Erfahrung. Dadurch sind wir in der Lage, eine für unsere Mandanten optimale Lösung zu entwickeln. Wir legen großen Wert auf eine persönliche und an den praktischen Fragestellungen unserer Mandanten orientierte Beratung.
Das Gesundheitswesen in Deutschland ist geprägt durch eine Trennung zwischen ambulanter, stationärer und rehabilitativer Versorgung. Die Organisation der in den vergangenen Jahren zunehmend geforderten und geförderten Kooperation zwischen den einzelnen Sektoren hat sich zu einem Spezialgebiet unserer Kanzlei entwickelt.