Theilmann Fachanwälte - Kompetenz für Arzt und Klinik

Krankenhausrecht

Wir verfügen über langjährige Expertise in allen Rechtsfragen, die der Krankenhausbetrieb mit sich bringt und beraten Krankenhäuser, Klinikleitung und Ärzte.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich vom Krankenhausplanungsrecht über die Vergütung von Krankenhausleistungen, den Abschluss von Versorgungsverträgen sowie Kooperationsvereinbarungen, die Ermächtigung von Krankenhausärzten sowie das ambulante Operieren im Krankenhaus.

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl unserer Beratungsangebote:

  • ambulant/stationäre Kooperationen
  • Gründung, Umstrukturierung, Optimierung und Betrieb von MVZ (insbesondere: Zulassungsrecht, Sonderbedarfszulassung, Zweigpraxen, Kauf von Arztpraxen incl. Praxiswertermittlung, Honorarverteilung und Abrechnung, Plausibilitätsprüfungen und sonstige Regressverfahren)
  • Ermächtigungen, ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)
  • Chefarztvertragsrecht, Beteiligungsvergütungen, Arbeitsrecht
  • In- und Outsourcing von Krankenhausabteilungen
  • Gestaltung der Notarztversorgung
  • Abrechnung von Krankenhausleistungen, Durchsetzung von Vergütungsansprüchen gegenüber Kostenträgern
  • Wahlleistungsvereinbarungen und wahlärztliche Abrechnung
  • Weiterbildungs-, Berufs- und Approbationsrecht,
  • Arzthaftungsrecht
  • Medizinstrafrecht
Uebersicht