Krankenhausrecht
Wir verfügen über langjährige Expertise in allen Rechtsfragen, die der Krankenhausbetrieb mit sich bringt und beraten Krankenhäuser, Klinikleitung und Ärzte.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich vom Krankenhausplanungsrecht über die Vergütung von Krankenhausleistungen, den Abschluss von Versorgungsverträgen sowie Kooperationsvereinbarungen, die Ermächtigung von Krankenhausärzten sowie das ambulante Operieren im Krankenhaus.