Ambulant-stationäre Schnittstelle
Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Gestaltung von Übergängen und der sinnvollen Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Das Gesundheitswesen in Deutschland ist geprägt durch eine Trennung zwischen ambulanter, stationärer und rehabilitativer Versorgung. Die vom Gesetzgeber intendierte aber nur halbherzig erlaubte sektorenübergreifende Versorgung erfordert ein besonderes Fingerspitzengefühl bei der Vertragsgestaltung. Unsere Kanzlei ist auf die Organisation der in den vergangenen Jahren zunehmend erforderlich werdenden Kooperation zwischen den einzelnen Sektoren spezialisiert.